Offshore-Arbeitszeitverordnung

  • Die sog. "Offshore-Tätigkeiten" enthalten in Bezug auf die auch in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Besonderheiten. Eine spezialrechtliche Regelung enthält die Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV), welche gesonderte Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeit, Ruhepausen, Sonn- und Feiertagsarbeit, Transportzeiten und auch arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen enthält.
  • Die Offshore-Arbeitszeitverordnung enthält Regelungen für Arbeitnehmer, welche Offshore-Tätigkeiten durchführen und Regelungen für Besatzungsmitglieder von Schiffen, auf welchen Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden.
  • Bei Offshore-Tätigkeiten im Sinne der Offshore-ArbZV handelt es sich um Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (z. B. Bohrinseln oder Windkraftanlagen)
  • Einzelinformationen können den als Anlage beigefügten PDF-Dokumenten entommen werden.

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