Mehrere Wohnungen/Nebenwohnung

!ARTIKEL WIRD DERZEIT ÜBERARBEITET AUFGRUND DER GESETZESÄNDERUNGEN!

Sofern ein Meldepflichtiger mehrere Wohnungen im Inland bezieht, hat er sich für jede dieser Wohnungen anzumelden. Wohnungen im Ausland bleiben bei dieser Bewertung außer Betracht. Die Anzahl der Wohnungen, die man beziehen darf, ist unbegrenzt, jedoch ist immer eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung festzulegen. Vom Grundsatz her ist die Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen die Wohnung, welche vorwiegend vom Meldepflichtigen genutzt wird, in welcher er sich also zeitlich die meiste Zeit aufhält. Lässt sich die Nutzung der Wohnungen zeitlich nicht genau bestimmten, so ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungendes Meldepflichtigen liegt. In diesen Fällen ist folglich darauf abzustellen, an welcher Örtlichkeit überwiegend private Lebensverrichtungen (Vereinstätigkeit, politisches Engagement, ehrenamtliche Tätigkeit etc.) vollzogen werden. Für folgende Personengruppen gelten hinsichtlich der Festsetzung der Hauptwohnung Besonderheiten:

  • Verheiratete/eine Lebenspartnerschaft führende Personen
  • Minderjährige Einwohner
  • Behinderte Menschen

Verheiratete/Lebenspartnerschaft Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft fürhenden Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Einwohner dauernd getrennt von seiner Familie lebt. Minderjährige Hauptwohnung eines Minderjährigen ist die Wohnung des Personensorgeberechtigten. Lebt beispielsweise der Minderjährige hauptsächlich in einem Internat, so bleibt die Wohnung der Eltern die fiktive Hauptwohnung. Leben die Eltern getrennt, so ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die vom Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Behinderte Menschen Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen untergebracht ist, bleibt die Wohnung der Personensorgeberechtigten bis zu Vollendung des 27. Lebensjahres seine Hauptwohnung. Ausführliche Informationen können sie der als Anlage beigefügten PDF-Datei entnehmen.

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