Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Ab dem 26.06.2012 werden bereits vorhandene Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig.
 
Die ursprüngliche Möglichkeit des Eintrags von Kindern in den Reisepass oder vorläufigen Reispass der Eltern ist bereits zum 01.11.2007 nach dem deutschen Passrecht entfallen. Hiermit wurde der internationalen Entwicklung Rechnung getragen, dass jede Person über ein eigenes Reisedokument verfügen soll (one person - one passport). Allerdings behielten Kindereinträge, welche vor dem 01.11.2007 eingetragen wurden, bislang ihre Gültigkeit.
 
Die Pässe bleiben jedoch in Bezug auf die Elternperson weiterhin bis zum Ablauf des formellen Ablaufdatums des Passes  gültig.
 
Lediglich für Kinder ist ab dem 26.06.2012 für den Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument erforderlich. Das Pass- und Ausweisrecht sieht diesbezüglich Reisepässe, Kinderreisepässe und ggf. auch Personalausweise vor.
 
Erfasst sind Kinder jeglichen Alters, also auch Säuglinge, Babies und Kleinkinder.
 
Mit dieser Regelung zum 26.06.2012 werden europarechtliche Vorgaben umgesetzt (Verordnung EG Nr. 444/2009).
 
 
 
 
 

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